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Die Lebensmittelinformations-Verordnung der EU schreibt zukünftig Pflichtangaben auf Lebensmitteln in Form der „Big 7“ vor. Darüber hinaus dürfen weitere Informationen wie Portionengrösse oder GDA-Angaben (guideline daily amount) freiwillig auf Verpackungen aufgeführt werden.
Für offen angebotene Lebensmittel wird neu die Allergenkennzeichnung obligatorisch und Lebensmittelimitate müssen durch entsprechende Zusatzangaben deutlich als solche erkennbar sein. Dem Verbraucher soll hiermit eine Entscheidungshilfe bei der Produktwahl gegeben werden.
Auch in der Schweiz steht eine Rechtsänderung bei der Lebensmittelkennzeichnung bevor und kann eine Neugestaltung der bisherigen Etiketten erforderlich machen.
Im Artikel in der Zeitschrift Lebensmittel-Technologie 10/2013 gibt Susanne Täuber einen Überblick über die neuen Anforderungen für die korrekte Nährwertangabe.
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