GVO-Analytik

GVO - Gentechnisch veränderte Organismen

Nachweis gentechnischer Veränderungen in Pflanzen und Lebensmitteln

Die Kennzeichnungspflicht gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ist in der Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) geregelt.

Weltweit ist ein steigender Anteil an GVO zu verzeichnen. Soja und Maisprodukte mit GVOs und deren exakte Analytik sind somit wichtig für die lebensmittel- und futtermittelproduzierende Industrie.

Als ISO 17025 zertifiziertes Schweizer Auftragslabor prüfen wir Ihre Produkte für Sie auf GVO-Gehalt und spezifische GVOs nach akkreditierten Methoden.

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Ihr Ansprechpartner
AUFTRAGSMANAGEMENT ANALYTIK LEBENSMITTEL & FUTTERMITTEL


Sascha Theobald
Dr. rer. nat. Diplomlebensmittelchemiker

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Was sind GvOs?

Gentechnisch veränderte Organismen sind Organismen, welche gezielt durch Veränderung der eigenen oder Einschleusen von fremder Erbsubstanz mittels gentechnischer Methoden modifiziert worden sind. Es handelt sich dabei nicht um herkömmliche Züchtungsmethoden wie beispielsweise die Kreuzung oder natürlicherweise vorkommende Mutationen.

Unterschieden werden je nach Zugehörigkeit die grüne (Pflanzen), rote (Wirbeltiere) und weisse (Mikroorganismen) Gentechnik.

Besondere Bedeutung kommt dem Bereich der grünen Gentechnik zu, da die Landwirtschaft weltweit von den Vorteilen gentechnisch veränderter Pflanzen profitiert. Dies zeigt sich in einem stetig steigenden Anteil von GVOs an den Anbauflächen.

Analyse von GVOs mittels PCR
Analyse von GVOs mittels PCR

Wichtige gesetzliche Bestimmungen (Einfuhr und Deklaration) in der Schweiz

Eine Deklaration ist nicht notwendig, wenn es sich bei nachgewiesenen GVO-Gehalten um unbeabsichtigte Kontaminationen mit einem Gehalt < 0.9 % und um eine zugelassene Sorte handelt. Anderenfalls muss der Warenbeschrieb entsprechend mit dem Zusatz „gentechnisch verändert“ versehen werden. Bislang nicht bewilligte, aber vom BAG geprüfte, Sorten dürfen pro Zutat u.a. bis maximal 0.5 % nachweisbar sein (gilt nur für die unter der Liste der tolerierten Materialien (Anhang 2 VGVL) aufgeführten 3 Maissorten), damit die Ware noch als verkehrsfähig gelten kann. Für Produkte, welche nicht zugelassene und nicht durch das BAG in die Liste der tolerierten GVOs enthalten sind, gilt eine Nicht-Verkehrsfähigkeit.

 

Wichtigste GVOs aus dem Bereich der Pflanzen

Die Verbreitung von GVO-Nutzpflanzen wie Soja, Mais und Raps ist am höchsten und stetig wachsend. Auch weitere gentechnisch veränderte Organismen wie Baumwolle, Reis und Leinsaat sind auf dem Vormarsch. Ergänzt wird die Palette durch Früchte wie z.B. Kartoffeln, Tomaten, Zuckerrüben oder Papayas.

 

Was kann untersucht werden?

Ein Nachweis von gentechnisch veränderten Bestandteilen ist technisch in fast jedem Produkt möglich. Selbst in stark prozessierten Endprodukten kann noch ein Nachweis durch die hochsensible Analysentechnik erfolgen. Einzige Voraussetzung: Es muss amplifizierbare DNA extrahierbar sein.

Beispiele für analysierbare Proben:

  • Futtermittel: z.B. Mais, Sojaschrot, Rapskuchen in allen Varianten und Verarbeitungsformen, Reis
  • Mehle /Stärkeprodukte
  • Saatgut
  • Tabak
  • versch. Endprodukte wie z.B. Cornflakes oder Müsliriegel
  • Getränke (z.B. Sojadrinks)
  • Grillfleisch (Marinade)
  • Gebäck
  • Säuglingsnahrung
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Pflanzenöle
Probenvorbereitung für typische Materialien: Mais, Raps, Weizenschrot...
Probenvorbereitung für typische Materialien: Mais, Raps, Weizenschrot...

DNA-Analyse mittels real-time-PCR: Messprinzip

Bei der real-time-PCR werden bestimmte, bekannte Abschnitte der Erbsubstanz über ein kaskadenartiges Kettenreaktionssystem vervielfältigt und sichtbar gemacht. Vorhandensein und Menge der gebildeten DNA-Fragmente können letztlich Aufschluss über Zusammensetzung der Probe, evtl. vorhandenen GVO-Sorten und deren Anteil im Produkt Aufschluss geben.

Vorbereitung für die PCR-Untersuchung
Vorbereitung für die PCR-Untersuchung

Qualitatives, unspezifisches Screening

Zur Einschleusung eines Fremdgenoms in das Genom der Zielpflanze verwendet man in der Gentechnik oft bestimmte Markersequenzen. Ein Nachweis dieser Abschnitte kann also das Vorhandensein einer gentechnischen Veränderung anzeigen, ohne aber eine spezifische Aussage machen zu können, worum es sich genau handelt.

 

Spezifischer Nachweis

Um die exakte Sorte zu bestimmen, muss eine „Event-spezifische“ Analyse gemacht werden, also es muss speziell nach dem eingebauten, spezifischen Erbgut gesucht werden.

 

Quantitativer Nachweis

Beim Vergleich des erhaltenen Resultats mit zertifizierten Standards (GVO-Gehalte bekannter Konzentration) kann ein quantitatives Resultat bestimmt werden. Somit kann ermittelt werden, ob die vorliegende Ware beanstandet werden muss oder (bezüglich der GVOs) als verkehrsfähig gelten kann.

 

Wieso werden oftmals GVOs auch in GVO-freier Ware detektiert?

Bei der GVO-Analytik handelt es sich um eine hochsensible Analysentechnik. Selbst Spuren von GVOs können zuverlässig detektiert werden.

Bedingt durch die oft langen Transportwege und den damit einhergehenden „Verschleppungen“ – v.a. kontaminierte Laderäume auf Meeres- und Binnenschiffen, aber auch Zugwagons und LKWs - kommt es oftmals zu positiven Befunden. So erklärt sich zum Beispiel, dass immer wieder GVO-Soja in Hafer oder Mais gefunden wird.

Auch durch zunehmenden Anbau von GVOs wird die Gefahr grösser, das nahe „GVO-freie“ Felder kontaminiert werden können.

Um aussagekräftige Ergebnisse über eine Charge treffen zu können ist besonderes Augenmerk auf eine repräsentativen Musterzug bei der Probennahme zu legen.

 

Unsere Dienstleistungen im Einzelnen:

  • Beratung zur GVO-Analytik
  • Bestimmung des GVO-Gehalts (Soja, Mais, Raps)
  • Spezifische GVO-Nachweise 
  • (z.B. Soja: Roundup Ready, RR-Soja 2- Yield; 8 Mais-Sorten; Raps: GT 73)
  • Weitere Dienstleistungen laut Leistungsverzeichnis oder auf Anfrage
Analysengerät für GVO-Bestimmung
Analysengerät für GVO-Bestimmung

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