Produktanalysen und Nährwert

Produktanalysen und Nährwert

Gesetzeskonforme Kennzeichnung und Analyse Ihrer Produkte

In der Schweiz müssen Lebensmittel gemäss der Lebensmittelinformationsverordnung gekennzeichnet werden.  

Suchen Sie ein akkreditiertes Schweizer Auftragslabor für Nährwertanalysen Ihrer Produkte? Wir prüfen für Sie gemäss aktueller Normen unter Verwendung neuester Methoden. Schnell, kompetent, zuverlässig.

Haben Sie Fragen zur Auslegung der LIV oder benötigen Sie Hilfe bei der Bewertung der Prüfergebnisse? Dann profitieren Sie von unserer Erfahrung aus über 50 Jahren Lebensmittelanalytik. 

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AUFTRAGSMANAGEMENT ANALYTIK LEBENSMITTEL & FUTTERMITTEL


Sascha Theobald
Dr. rer. nat. Diplomlebensmittelchemiker

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Warum Nährwert-Deklaration?

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln nimmt einen immer höheren Stellenwert bei der Kaufentscheidung des Verbrauchers ein. Hintergrund sind oftmals das steigende Bewusstsein für gesundheitsrelevante Kennzahlen oder Inhaltsstoffe – und der Wunsch, Lebensmittel bedürfnisgerecht auszuwählen.

Mit der EU-Verordnung 1169/2011  ist ab dem 12.12.2016 eine Nährwertangabe in Form der „Big 7“ obligatorisch. Seit dem 13.12.2014 müssen freiwillige Angaben bereits konform zu Verordnung (EU) 1169/2011 angegeben werden. Die Schweizer Gesetzgebung wird mit der nächsten Revision ähnliche Anforderungen in nationales Recht umsetzen. Zu beachten ist dabei auch die Änderung bei der Reihenfolge bei den Nährwerten sowie die Angabe von Salz anstelle von Natrium.

Kennzeichnung von Lebensmitteln
Kennzeichnung von Lebensmitteln

Wer ist verantwortlich für die Angaben auf Lebensmitteln?

Für die Korrektheit der Nährwertangaben ist der Hersteller bzw. Inverkehrbringer verantwortlich. Sie muss der Wahrheit entsprechen und darf nicht Anlass zur Täuschung geben (Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung). Es ist inzwischen gängige Praxis, die Nährwert-Analysen entsprechend der EU-Verordnung 1169/2011 anzugeben, um den Verbrauchern einen Mehrwert an Informationen und Transparenz zu bieten. Waren, die für den Export in die EU bestimmt sind, unterliegen der entsprechenden Kennzeichnungspflicht.

 

Wichtige Angaben zu Nährwerten

In der Schweiz werden im Allgemeinen Angaben zum Energiewert, der Menge an Fett, einfachen und mehrfach ungesättigten sowie gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Nahrungsfasern (Ballaststoffe), Zucker, Eiweiss und Salz gemacht. Vitamine, Mineralstoffe und andere essenzielle oder physiologisch nützliche Stoffe gelten ebenfalls als Nährstoffe im Sinne der Nährwertkennzeichnung.

 

Welche Produkte bedürfen schon jetzt einer Nährwert-Deklaration?

Wenn ein Hersteller auf Verpackung oder in der Werbung auf eine besondere Nährwerteigenschaft hinweist oder im Zusammenhang mit den Nährwerten einen Health-Claim für das Produkt in Anspruch nimmt, müssen entsprechende Vorschriften zur Kennzeichnung eingehalten werden. In der Schweiz gilt hier die Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Speziallebensmittel.

 

Diese Parameter sind in den gängigen Nährstoffpaketen enthalten:

Nährwertkennzeichnung „Big 5“

Brennwert
Eiweiss 
Kohlenhydrate
Fett
Salz 
 

Nährwertkennzeichnung „Big 7“

Brennwert
Fett
– davon gesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
– davon Zucker
Eiweiss
Salz
 

Nährwertkennzeichnung „Big 8“

Brennwert
Eiweiss
Kohlenhydrate
– davon Zucker
Fett
– davon gesättigte Fettsäuren 
Ballaststoffe 
Salz

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Fettextraktion nach Weibull-Stoldt
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