
Zusatzststoffe
Analytische Bestimmung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln
Lebensmittelzusatzstoffe sind Substanzen oder Stoffgemische, die Lebensmitteln während der Erzeugung, Verarbeitung oder Lagerung aus technologischen oder sensorischen Gründen als Zutat zugesetzt werden.
Zu den Zusatzstoffen zählen unter anderem die Zusatzstoffgattungen Farbstoffe, Geschmacksverstärker, Konservierungsmittel, Antioxidantien, Süssstoffe, Stabilisatoren, Emulgatoren, Schmelzsalze, Verdickungsmittel und Aromen.
Ihre Verwendung ist in der Schweiz durch die Zusatzstoffverordnung des EDI (ZuV) geregelt. Hier sind die zulässigen Zusatzstoffe in Form einer Anwendungsliste aufgeführt, sowie ihre Höchstmengen festgelegt.
Benötigen Sie Gehaltsbestimmungen von Zusatzstoffen durch ein akkreditiertes Schweizer Auftragslabor? Wir prüfen für Sie nach Schweizer Lebensmittelbuch (SLMB) - oder intern entwickelten Methoden. Schnell, kompetent und zuverlässig.
Möchen Sie wissen, welche Punkte Sie bei der Beauftragung Ihrer Analysen beachten müssen?
Wir beraten Sie gerne.
Lesen Sie hier weiter, auf welche Punkte Sie achten müssen - oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Gesetzliche Regelungen für Zusatzstoffe
Zum Schutz der Gesundheit des Verbrauchers vor einer unbegrenzten Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen gilt ein Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt: Der Einsatz von Zusatzstoffen ist verboten, sofern keine explizite Zulassung – generell oder für bestimmte Lebensmittel - vorliegt. Die Zulassung erfolgt entweder gemäss der guten Herstellungspraxis (GHP, die verwendete Menge darf nicht grösser sein als zur Erzielung der gewünschten Wirkung erforderlich ist) oder mit einer Höchstmengenbeschränkung.
Die Verwendung der Zusatzstoffe ist in der Schweiz durch die Zusatzstoffverordnung des EDI (ZuV) geregelt. Sie führt die uneingeschränkt zugelassenen und im Rahmen definierter Höchstmengen eingeschränkt zugelassenen Zusatzstoffe auf.
Dabei gilt das „carry-over“-Prinzip: Sofern ein Zusatzstoff für die Zutat eines Lebensmittels zugelassen ist, ist seine Verwendung auch für das entstehende Lebensmittel (unter Einhaltung der Höchstmenge) zulässig, in dem die Zutat verwendet wird.
Die Verwendung von Zusatzstoffen ist deklarationspflichtig: Zusatzstoffe sind zusammen mit ihrer Gattungsbezeichnung im Zutatenverzeichnis kenntlich zu machen, sofern sie im Endprodukt technologisch wirksam sind. Europaweit wird jedem zugelassenen Zusatzstoff eine E-Nummer zugeordnet. Dieses E-Nummern-System umfasst mehr als 300 zugelassene Zusatzstoffe und dient der einheitlichen Kennzeichnung in allen europäischen Sprachen.
Aus welchen Gründen werden Zusatzstoffe untersucht?
Hier einige ausgewählte Beispiele:
Überprüfung des Zusatzstoffgehaltes (Einhaltung der Höchstmenge):
- Pökelstoffe (Nitrite, Nitrate) als Konservierungsstoffe in Rohschinken
- Sulfite (Schwefeldioxid, SO2) als Konservierungsstoff in Wein und Trockenfrüchten
Überprüfung der Verwendung nicht deklarierter Zusatzstoffe:
- Natriumglutamat als Geschmacksverstärker in Lebensmitteln
- Phosphate als Stabilisatoren in Brühwurst
- Sorbinsäure und Benzoesäure als Konservierungsstoffe in Milchprodukten
- Natamycin als Konservierungsstoff in Käserinde
- Farbstoffe in Getränken, Speiseeis, Süss- und Konditoreiwaren
Überprüfung der Verwendung nicht zugelassener Zusatzstoffe:
- Sudanfarbstoffe in Gewürzen bzw. Lebensmitteln (allgemein)
Unsere Dienstleistungen im Einzelnen:
- Beratung zur Analyse von Zusatzstoffen
- Nachweis und Gehaltsbestimmung von Farbstoffen
- Nachweis und Gehaltsbestimmung von Geschmacksverstärkern
- Nachweis und Gehaltsbestimmung von Konservierungsstoffen/Konservierungsmitteln
- Nachweis und Gehaltsbestimmung von Süssstoffen/Süssungsmitteln
- Nachweis und Gehaltsbestimmung von Antioxidationsmitteln/Antioxidantien
- Nachweis und Gehaltsbestimmung von organischen Säuren und Genusssäuren
- Analyse von Lebensmitteln, Getränken, diätetischen Lebensmitteln und Tabak
- Deklarationsprüfung
- Weitere Dienstleistungen laut Leistungsverzeichnis oder auf Anfrage

ansprechpartner
verkauf lebensmittel
Dominique Weiss Lebensmittelingenieurin
Tel. +41 58 434 42 00 Fax +41 58 434 42 01 service@ufag-laboratorien.ch