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Das Schweizer Parlament hat per 20. Juni 2014 die Totalrevision des neuen Lebensmittelgesetzes verabschiedet. Ziel der Anstrengung ist die Harmonisierung des Schweizer Lebensmittelrechts mit dem der Europäischen Union (EU). Dies betrifft in erster Linie dessen Inhalt und Struktur.
Im Rahmen der Bestrebung nach Anpassung stehen die folgenden Treiber im Fokus:
Es wird jedoch hervorgehoben, dass das EU-Recht nicht 1:1 übernommen wird / werden kann. Die wichtigsten geplanten Änderungen werden folgend zusammengefasst:
Alle relevanten Informationen zur Totalrevision, sowie die Entwürfe der neuen Verordnungen wurden allen interessierten Kreisen vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Ende Juni 2015 zur Verfügung gestellt. Die Vernehmlassung wird in dem so genannten "Projekt LARGO" vollzogen. Während des Projektes erhalten die interessierten Kreise bis 30. Oktober 2015 die Möglichkeit zum neuen LMG Stellung zu nehmen.
Das Inkrafttreten des neuen LMG ist für Mitte 2016 geplant.
Weiterführende Informationen und alle relevanten Dokumente erhalten Sie auf der Homepage des BLV unter:
http://www.blv.admin.ch/dokumentation/01013/05845/05846/index.html?lang=de
Die UFAG Laboratorien AG empfiehlt ihren Kunden sich rechtzeitig mit der Thematik auseinander zu setzen, da die geplanten Änderungen markant sein können. Die Anforderungen an die regulatorische und lebensmittelchemische Expertise steigen. Zusätzlich werden die Unternehmen durch die Verankerung des Vorsorgeprinzips noch mehr in die Verantwortung genommen. Dies betrifft die gesamte Wertschöpfungskette. Die behördlichen Kontrollen werden ausserdem ausgeweitet und sollen verschärft werden.
Die Unterstützung durch einen kompetenten und zuverlässigen Partner kann in diesem Zusammenhang sehr wertvoll sein. Profitieren Sie von unserer Expertise - wir unterstützen Sie gerne!
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