Verschiedene Fremdstoffe
Die Liste der potentiell vorkommenden Fremdstoffe ist lang. Abhängig von der analytischen Fragestellung können neben Standard-Verfahren auch kundenspezifische Analyseverfahren zum Einsatz gelangen. Finden Sie hier eine Liste von gängigen Fremdstoffen.
Pestizide
Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Pestizid-Analytik.
Schwermetalle
Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Schwermetall-Analytik.
Mykotoxine
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu Mykotoxinen.
Biogene Amine
Hier finden Sie nähere Informationen zu Biogenen Aminen in Milchprodukten.
DCD - Dicyandiamid
Hier finden Sie nähere Informationen zu DCD in Milchprodukten.
Dioxine, dioxinähnliche PCB und Ballschmiter-PCB
Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB) sind als Umweltschadstoffe ubiquitär und reichern sich aufgrund ihrer Fettlöslichkeit insbesondere in stark fetthaltigen Lebensmitteln als sehr schlecht abbaubare Kontaminanten in der Nahrungskette an.
Da zahlreiche toxische Effekte von Dioxinen und PCB nachgewiesen wurden, existieren sowohl in der Schweizerischen als auch in der EU-Gesetzgebung matrixspezifische Höchstgehalte z.B. für Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milcherzeugnisse, Säuglingsnahrung, pflanzliche Fette und Öle, etc..
Diese Höchstgehalte sind hierbei als sogenannte Toxizitätsäquivalente (TEQ) festgelegt, d.h. sie berücksichtigen die stark unterschiedliche Toxizität der Einzelverbindungen durch Multiplikation des absoluten Gehalts mit einem Toxizitätsfaktor.
Kohlenwasserstoffe
Bei geringen detektierten Mengen an Kohlenwasserstoffen in Lebensmitteln handelt es sich meist um unbeabsichtigte Kontaminationen, z.B. durch Migration aus der Verpackung oder Druckerfarben aus der Beschriftung. Höhere Konzentrationen deuten auf eine eventuelle Schmieröl-Kontamination bei der Produktion oder auf kontaminierte Rohstoffe wie Fette und Öle hin. Die Analytik bestimmt die Kohlenstoffkettenlänge der detektierten Kohlenwasserstoffe und erlaubt eine zusätzliche Unterscheidung der Kohlenwasserstoffe in MOSH (mineral oil saturated hydrocarbons; gesättigte Kohlenwasserstoffe aus Mineralöl wie z.B. Paraffin), POSH (polyolefin oligomeric saturated hydrocarbons; gesättigte Kohlenwasserstoffe als Oligomere aus Polyolefinen wie z.B. Polypropylen) und MOAH (mineral oil aromatic hydrocarbons; Kohlenwasserstoffe aus Mineralöl, die aus hoch alkylierten aromatischen Ringen bestehen). Diese Angaben sind bzgl. einer Abschätzung der Toxizität im Lebensmittel wichtig.
Grundsätzlich ist eine Minimierung der Kohlenwasserstoffgehalte durch Produktionsoptimierung im Sinne einer guten Herstellungspraxis anzustreben. Besonders Speisefette, Butter und andere stark fetthaltige Produkte nehmen Kohlenwasserstoffe aus der Verpackung schnell auf. Gesetzlich ist aufgrund der komplexen Beurteilung der Giftigkeit der verschiedenen Kohlenwasserstoffe bislang nur für Hartschalenobst ein Toleranzwert von 10 mg/kg (Migration aus Jutesäcken) festgesetzt. Die Problematik ist jedoch sehr aktuell und es sind hier in Zukunft wahrscheinlich gesetzlich vorgegebene Toleranz- und Grenzwerte zu erwarten.
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKS)
PAKs entstehen hauptsächlich bei der Verbrennung von organischen Materialien (wie z.B. auch Fett) unter Sauerstoffmangel. D.h. sämtliche Herstellungs- und Behandlungsprozesse, bei denen Lebensmittel stark erhitzt werden oder mit Verbrennungsgasen bzw. Rauch in Kontakt kommen, können zur Bildung von PAKs führen.
Aber auch andere Kontaminationswege sind möglich. Nüsse werden oft in Jutesäcken transportiert, die mit Erdölprodukten geschmeidig gemacht worden sind. Durch Migration können so sowohl erhöhte PAK-Gehalte als auch Gehalte an aliphatischen Kohlenwasserstoffen im Lebensmittel detektiert werden.
PAKs sind auch als organische Umweltkontaminanten bekannt, die sich im Lebensmittel anreichern können (z.B. vulkanische Böden, verunreinigte Gewässer, etc.).
Es handelt sich bei PAKs um teils krebserzeugende Kontaminanten, die im Idealfall in einem Lebensmittel nicht nachweisbar sind. Ein Toleranzwert von max. 2 µg/kg existiert in der Schweiz für Speiseöle für die Leitsubstanz Benzo(a)pyren. In der EU erfolgt die gesetzliche Regelung über die sogenannten „PAK4“: Die PAK4 sind die Verbindungen Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen. Die EU-VO Nr. 835/2011 zur Änderung der EU-VO Nr. 1881/2006 gilt ab September 2012 und enthält Höchstgehalte für diverse Lebensmittelgruppen (Speisefette und –öle, geräucherte Fleischerzeugnisse, Säuglingsnahrung, etc.). Die gesetzliche Regelung erfolgt als sogenannte „lower bound concentration“, d.h. Resultate der vier oben genannten Einzelsubstanzen unterhalb der BG werden als „Null“ gewertet. Die Anforderung an die BG der vier Einzelsubstanzen beträgt laut EU-VO Nr. 836/2011 0,9 µg/kg. Analytisch ist eine Untersuchung der PAK4 im Rahmen einer Multimethode möglich, die insgesamt 12 Substanzen ausweist.
Acrylamid
Acrylamid ist ein Reaktionsprodukt, das beim Erhitzen von Lebensmitteln auftritt, die sowohl reduzierende Zucker wie Fructose und Glucose als auch die Aminosäure Asparagin beinhalten. Da Acrylamid eine kanzerogene Substanz ist, gilt das Minimierungsprinzip.
Zur Beurteilung der guten Herstellungspraxis existieren produktspezifische Signalwerte z.B. für diverse Getreideprodukte wie Knäckebrot und Frühstückscerealien, für Kartoffelprodukte wie Kartoffelchips und zubereitete Pommes frites und für Kaffeeprodukte wie löslicher Kaffee und gerösteter Kaffee.