Lebensmittel bestehen aus verschiedenen Bestandteilen. Zu diesen zählen Nährstoffe, weitere natürliche Inhaltsstoffe, gegebenenfalls Zusatzstoffe sowie Fremdstoffe.
Letztere dürfen in Lebensmitteln nur in gesundheitlich unbedenklichen Mengen vorhanden sein. Entsprechende Höchstwerte sind in der Schweizerischen Gesetzgebung u.a. in der Kontaminantenverordnung (VHK) festgelegt.
Weitere gesetzliche Anforderungen an die Inhaltsstoffe und die Qualität von Lebensmitteln sind unter anderem in diesen Verordnungen definiert:
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV)
- Verordnung des EDI über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf (VLBE)
- Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (VLpH)
- Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH)
- Verordnung des EDI über Getränke
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