Die Bestimmung von Restlösemitteln ist seit dem 01.07.2008 für alle pharmazeutischen Substanzen und Produkte vorgeschrieben. Geregelt wird dies in den weitgehend harmonisierten Kapiteln "Residual Solvents" der europäischen und amerikanischen Pharmakopöe (Ph. Eur. Kapitel 5.4 und USP Kapitel 467). Für eine GMP-konforme Durchführung gelten ebenso die ICH-Richtlinien.
Gemäss den Regularien ist grundsätzlich auf alle Lösungsmittel zu prüfen, die in einer Substanz oder einem Produkt aufgrund des Ursprungs oder der Herstellung enthalten sein können.
Die Prüfung kann nur entfallen, wenn die Anwesenheit unter Berücksichtigung des gesamten Herstellungs- oder Gewinnungsprozesses ausgeschlossen werden kann.
Oft sind aber die genauen Produktionsdetails aller verwendeten Chemikalien und Hilfsstoffe nicht bekannt. Somit ist ein Screening bzw. eine Validierung der Gehaltsbestimmung notwendig.
Frage Sie sich, welche Unterschiede trotz weitgehender Harmonisierung zwischen Ph. Eur. und USP noch bestehen? Wollen Sie wissen, ob eine produktspezifische Validierung für eine GMP-gerechte Analytik notwendig ist? Mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung finden wir die für Sie optimale Lösung.