Bei Pestiziden handelt es sich um Pflanzenschutzmittel und Schädlingsbekämpfungsmittel. Sie werden im landwirtschaftlichen Anbau oder nach der Ernte u.a. als Insektizid, Herbizid oder Fungizid eingesetzt, um die Pflanze und das Erntegut vor Schädlingen, Unkräuter bzw. Pilzbefall und allgemein vor Verderb zu schützen.
In der Schweiz werden die Höchstgehalte der Pestizide durch die Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln (FIV) geregelt. Je nach Produktkategorie und Pestizid existieren spezielle Grenzwerte für die Schweiz – oder es wird auf die Europäische Verordnung Nr. 396/2005 verwiesen, deren Höchstgehalte gemäss FIV für die Schweiz als Toleranzwerte zu interpretieren sind.
Pestizide dürfen in und auf Lebensmitteln gemäss Schweizer Gesetzgebung nur in gesundheitlich unbedenklichen und technisch unvermeidbaren Mengen vorhanden sein. Um die Sicherheit Ihrer Lebensmittel zu gewährleisten, müssen die produktspezifischen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Expertise und eine kompetente Beratung sind dabei unabdingbar.
Suchen Sie ein akkreditiertes Auftragslabor in der Schweiz für die Überprüfung der Sicherheit Ihrer Produkte? Sie wollen wissen, ob Ihre Produkte bezüglich Pestizidrückständen verkehrsfähig sind?
Mittels modernster GC/MS-MS und LC/MS-MS-Technik analysieren wir Ihre Produkte auf über 400 verschiedene Pflanzenschutzmittel – schnell, kompetent und zuverlässig. Eine Untersuchung auf spezielle einzelne Pflanzenschutzmittel ist ebenfalls möglich.