Schwermetalle wie die Elemente Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen gelangen als Umweltkontaminanten in Nahrungsmittel. Aufgrund ihrer toxischen Eigenschaft sind für diverse pflanzliche und tierische Lebensmittel gesetzliche Höchstwerte in der Kontaminantenverordnung (VHK) definiert. Für die Europäische Union ist die EG Verordnung 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln gültig.
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In unserem modernen Labor stehen spektroskopische Messtechniken wie Atomabsorption- (AAS) und Emissionsspektroskopie (ICP-OES) oder die hochempfindliche Kopplung ICP mit einem Massenspektrometer (ICP-MS) zur Anwendung.
Je nach Fragestellung kann neben dem gezielten Nachweis eines einzelnen Elementes auch ein Elementscreening durchgeführt werden. Hiermit können dann bis zu 31 Elemente in einem Analysengang nachgewiesen werden.
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