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Handhabung hochaktiver Substanzen in der Qualitätskontrolle

Hochaktive Substanzen in der Wirkstoff- und Pharmaindustrie gewinnen immer mehr an Bedeutung, da diese in sehr niedrigen Konzentrationen eingesetzt werden können. Als Folge davon wächst der Markt für klassische Pharmazeutika jährlich „nur“ um 7 %, während im gleichen Zeitraum der Anteil an HPAPI um 12 % zunimmt. In der Literatur werden diese Substanzen als High-Potency active pharmaceutical ingredients (HPAPI) bezeichnet.

Die Handhabung von HPAPI ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. An Arbeitsplätzen, an denen mit diesen Substanzen umgegangen wird, sind eine Gefährdungsermittlung und die Festlegung geeigneter Schutzmassnahmen notwendig. Die Schutzmassnahmen werden in die Kategorien Technische Schutzmassnahmen, Organisatorische Massnahmen und Personenbezogene Schutzmassnahmen unterteilt.

Nicht nur in der Produktion auch bei der Qualitätsprüfung sind die Sicherheitsanforderungen für Mensch, Produkt und Umwelt einzuhalten. Analysendienstleister wie die UFAG LABORATORIEN AG haben sich auf diese neue Ausgangssituation für die Handhabung hochaktiver Substanzen eingestellt und eine Infrastruktur aufgebaut, die die sichere Handhabung dieser Substanzen für analytische Zwecke gewährleistet.

In seinem Artikel „Handhabung hochaktiver Substanzen in der Qualitätskontrolle“, Chemie Plus 6/2012, gibt Rainer Walz einen Überblick über die Definitionen von HPAPI, die gesetzlichen Anforderungen für solche Substanzen und den Umgang mit diesen bei der Qualitätsprüfung.

Bei Nachfragen zum Artikel wenden Sie sich bitte über die Telefonzentrale an den/die Autor/in.

HP-API: Umgang mit hochaktiven Substanzen in der Sicherheitswerkbank
HP-API: Umgang mit hochaktiven Substanzen in der Sicherheitswerkbank
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